Internet am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber unbedingt beachten sollten
Das Internet ist heutzutage am Arbeitsplatz gar nicht mehr wegzudenken und somit ein fester Bestandteil moderner Kommunikationsmittel. Verbunden sind damit aber auch möglich rechtliche Folgen . Alle Arbeitgeber sollten sich mit der eventuell auftretenden Problematik auseinandersetzen, um eine Haftung für die Internetaktivitäten ihrer Arbeitnehmer und Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Das Hauptproblem liegt in der Nutzung des Computers der Arbeitnehmer. Oft wird das moderne Arbeitsmittel zweckentfremdet für private Angelegenheiten, sei es im Internet surfen oder seine persönlichen Emails abzurufen.
Arbeitgeber sollten unbedingt sogenannte "Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Internets am Arbeitsplatz" vereinbaren, um mögliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sowie das juristische Problem zu entschärfen. Sinn einer solchen Vereinbarung ist die Balance zwischen dem Wunsch nach privater Internetnutzung auf der einen und Kontrolle durch das Unternehmen auf der anderen Seite.
Besteht überhaupt keine Regelung und wird das private Surfen zumindest geduldet, dann hat der Arbeitgeber ein rechtliches Problem. Beispielsweise wenn es darum geht, die Inhalte und Verbindungsdaten der E-Mail-Kommunikation zu überwachen (z.B. bei eMails mit strafbaren Inhalten, unberechtigter Weitergabe von Betriebs- und Unternehmensgeheimnissen, Schutz der firmeneigenen Dateien vor Viren, etc).
Das Hauptproblem liegt in der Nutzung des Computers der Arbeitnehmer. Oft wird das moderne Arbeitsmittel zweckentfremdet für private Angelegenheiten, sei es im Internet surfen oder seine persönlichen Emails abzurufen.
Arbeitgeber sollten unbedingt sogenannte "Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Internets am Arbeitsplatz" vereinbaren, um mögliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sowie das juristische Problem zu entschärfen. Sinn einer solchen Vereinbarung ist die Balance zwischen dem Wunsch nach privater Internetnutzung auf der einen und Kontrolle durch das Unternehmen auf der anderen Seite.
Besteht überhaupt keine Regelung und wird das private Surfen zumindest geduldet, dann hat der Arbeitgeber ein rechtliches Problem. Beispielsweise wenn es darum geht, die Inhalte und Verbindungsdaten der E-Mail-Kommunikation zu überwachen (z.B. bei eMails mit strafbaren Inhalten, unberechtigter Weitergabe von Betriebs- und Unternehmensgeheimnissen, Schutz der firmeneigenen Dateien vor Viren, etc).
Blaubeer-Joghurt - 7. Feb, 07:28